Überlassung von Ferienimmobilien - Steuernews für Gastronomie/Hotellerie
Vertragsverhältnis maßgeblich für die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Ferienwohnungen erfreuen sich gerade zu Corona-Zeiten steigender Beliebtheit. Viele Vermieter verzichten allerdings regelmäßig auf die Angaben ihrer Einkünfte in ihrer Steuererklärung. Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg hat nun für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken an die Finanzämter übermittelt werden.
In Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde Hamburg, dem Bundeszentralamt für Steuern, verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde eine Internetplattform geschaffen. Über diese Plattform können die steuerrelevanten Daten abgerufen werden. Daten von Vermietern, die nicht in Hamburg wohnen und über dieses Vermittlungsportal Ferienwohnungen angeboten haben, werden an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter weitergegeben.
Stand: 29. März 2021
Erscheinungsdatum:
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