Erhaltungsrücklagen bei Vermietung - Steuernews für Mandanten
Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Finanzbehörden machen derzeit Jagd auf Schwarzvermieter. Diverse Vermieter von Ferienwohnungen schalten Anzeige auf Online-Vermietungsportalen, erklären aber keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung.
Die Finanzverwaltung Hamburg, federführend für alle Bundes- und Landesbehörden, stellte ein Sammelauskunftsersuchen an ein bekanntes, weltweit agierendes Online-Immobilienvermittlungsportal und erhielt entsprechende Daten. Es wurden insgesamt 300 Fälle mit steuerlicher Auswirkung ermittelt. In den Kalenderjahren 2021 und 2022 wurden in Hamburg steuerliche Mehrergebnisse von etwa € 706.000,00 an Einkommen- und ggfs. Umsatzsteuern zzgl. etwa € 195.000,00 an Kultur- und Tourismustaxe erzielt. In den anderen Bundesländern wurde ein sehr erfreuliches Steuer-Plus von rund € 3 Mio. erzielt (Pressemeldung der Hamburger Finanzbehörden vom 14.4.2023).
Stand: 27. September 2023
Erscheinungsdatum:
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